1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.1 Einleitung / Präambel

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der smk services gmbh in Baar und deren Kunden, sofern nichts anderes vereinbart. Für den Umfang der von der smk services gmbh zu erbringenden Leistungen ist der jeweilig erteilte schriftliche Mandatsvertrag massgebend.

 

1.2 Honorar und Aufwendungsersatz

Die smk services gmbh verrechnet ihre Leistungen im Allgemeinen auf der Basis von Stunden- oder Tagesansätzen, wobei ein Arbeitstag mit 8 Stunden veranschlagt wird. Die Höhe der Stunden- oder Tagesansätze werden jeweils in jedem Mandatsvertrag festgelegt. Die Fahrzeit ab Baar wird zu 50 % mit dem vereinbarten Stundenansatz in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, wird als Ersatz für allgemein anfallende Auslagen (Telekommunikation, Porto, Fotokopien, Mittagessen) eine Nebenkostenpauschale von 10% des fakturierten Dienstleistungsbetrag in Rechnung gestellt. Weitere Aufwendungen, die im Rahmen der ordnungsgemässen Mandatsabwicklung anfallen, sind gegen Nachweis zu erstatten. Angaben zu den Honoraren und Aufwendungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die smk services gmbh stellt für ihre Leistungen monatlich Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

 

1.3 Informationsaustausch und Vertraulichkeit

Der Kunde ist verpflichtet, den Personen von der smk services gmbh alle zur Erfüllung notwendigen Daten, Dokumente und Tatsachen bekannt zu geben und zur Verfügung zu stellen. Die smk services gmbh ist nicht verpflichtet, die von den Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen sowie die erteilten Anweisungen auf ihre sachliche Richtigkeit und formale Vollständigkeit hin zu überprüfen. Vielmehr geht die smk services gmbh davon aus, dass Unterlagen, Informationen und Anweisungen inhaltlich und vollständig sowie sachlich verbindlich sind. Die smk services gmbh verpflichtet sich, alle bezogenen Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit dem Auftrag Kenntnis erhält und die nicht bereits allgemein bekannt sind bzw. durch Dritte allgemein bekannt gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Mandates hinaus fort. Vorbehalten bleibt die Nennung des Kunden auf der Referenzliste der smk services gmbh. Die vorstehenden Verpflichtungen hindert die smk services gmbh nicht an der Ausführung von gleichen und ähnlichen Tätigkeiten für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.

 

1.4 Haftung

Die smk services gmbh haftet dem Kunden für sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung der eingesetzten Personen. Die smk services gmbh haftet ausschliesslich für grobfahrlässiges und vorsätzliches Handeln der eingesetzten Personen. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – quantitativ auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

 

1.5 Schlussbestimmungen

Der Mandatsvertrag kann nur schriftlich abgeändert oder ergänzt werden. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit gekündigt resp. widerrufen werden. Der zwischen dem Kunden und der smk services gmbh abgeschlossene Mandatsvertrag untersteht dem schweizerischem Privatrecht. Zur Beurteilung von Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, sind die ordentlichen Zivilgerichte am Sitz der beklagten Partei zuständig.